Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Zimmerreservierungen im STEINENSCHANZE Charming City & Garden Hotel, Basel
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Gast/Kunden (nachfolgend: Kunde) und dem STEINENSCHANZE Charming City & Garden Hotel Basel (nachfolgend: Hotel), das im Besitz des COMPAGNA Basel Vereins ist.
Es gelten nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB des Hotels. Einzelvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Hotel haben Vorrang vor den AGB. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Wirkung.
2. Begriffsbestimmungen:
Gruppen/Gruppenreisen: Gruppen oder Gruppenreisen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen von 10 oder mehr Personen.
Einzelreisen: Einzelreisen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit weniger als 10 Personen.
Schriftliche (Bestätigungs-) Bestätigung: Schriftliche (Bestätigungs-) Bestätigungen umfassen auch E-Mail-Nachrichten.
3. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand:
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt nur zustande, wenn die Reservierungsvereinbarung schriftlich vom Hotel bestätigt wurde. Änderungen des Vertrags sind für das Hotel nur mit schriftlicher Bestätigung verbindlich. Wenn der Kunde zusätzliche Gäste anmeldet, haftet er für den Gesamtbetrag, der sich aus der Reservierung ergibt. Eine am Ankunftstag vorgenommene Reservierung ist nur zum Zeitpunkt der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Die spezifischen Leistungen basieren auf der individuellen Reservierungsbestätigung oder dem Vertrag.
4. Optionen:
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel alle Zimmer oder Dienstleistungen ohne weitere Mitteilung frei disponieren, sofern keine gegenseitige unterzeichnete Auftragsbestätigung mit dem Hotel vorliegt.
5. Check-in- und Check-out-Regelungen für Hotelzimmer:
Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde das Recht und die Verpflichtung, die gemieteten Zimmer ab 14:00 Uhr am Ankunftstag zu nutzen und die Zimmer spätestens bis 12:00 Uhr am Abreisetag zu räumen.
Das Hotel ist berechtigt, 80% des vereinbarten Zimmerpreises zu berechnen, wenn die gemieteten Zimmer nicht rechtzeitig geräumt werden.
Das Hotel kann frei über reservierte Hotelzimmer verfügen, die am Ankunftstag bis 18:00 Uhr nicht belegt sind. Dies gilt nicht, wenn eine spätere Ankunft schriftlich und telefonisch vereinbart wurde und die Reservierung mit einer Kreditkartennummer oder einer Vorauszahlung garantiert ist. Eine Garantie für eine spätere Ankunft kann auch von dem Unternehmen, das die Reservierung vorgenommen hat, bereitgestellt werden. In diesem Fall muss eine genaue Adresse angegeben werden.
6. Teilnehmerzahl für Veranstaltungen und Gruppenreisen:
Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Datum der Veranstaltung oder Ankunft, über die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl für Veranstaltungen und Gruppenreisen zu informieren. Abweichungen in der Teilnehmerzahl nach unten (im Vergleich zur als endgültig gemeldeten Zahl) werden bis maximal 5% berücksichtigt. Weitere Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.
7. Preise:
Die vom Hotel kommunizierten Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten oder geltenden Preise des Hotels für die Zimmervermietung und alle zusätzlichen Dienstleistungen, die er in Anspruch nimmt, zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitpersonen und Besuchern. Eine Erhöhung der gesetzlichen Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.
Preisinformationen in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageswechselkurs berechnet. Die vom Hotel bestätigten Preise sind gültig. Das Hotel kann die Preise ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Zimmer, den Dienstleistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste verursacht.
Die Umrechnung in die Währung des Kunden dient nur zu Informationszwecken und hat keine vertragliche Wirkung. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Umrechnung von der Währung des Hotels in die des Kunden (Wechselkurs, Bankgebühren) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht anders angegeben (Pakete), pro Zimmer oder Dienstleistung für die vorab ausgewählte Anzahl von Personen und Daten. Sofern nicht im Preis enthalten oder bei der Reservierung ausdrücklich anders ausgewählt, sind zusätzliche Dienstleistungen (Frühstück, Halbpension, Vollpension usw.) vor Ort zu bezahlen.
8. Zahlungspflicht:
Vorauszahlungen:
Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung gemäß der Reservierungsvereinbarung zu verlangen. Wenn eine Vorauszahlung geleistet wird, ist dies als Teilzahlung der vereinbarten Gebühr zu verstehen. Das Hotel kann auch anstelle einer Vorauszahlung eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung überwiesen werden. Bei kurzfristigen Reservierungen verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie für den gesamten Buchungsbetrag. Bei verspäteter Vorauszahlung oder Bereitstellung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (einschließlich aller Leistungsversprechen) sofort (ohne Mahnung) zurücktreten und die in Abschnitt 9 dieser AGB aufgeführten Stornokosten verlangen.
Das Hotel hat das Recht, seine Leistungen jederzeit mit dem Kunden zu verrechnen oder Zwischenrechnungen zu erstellen.
Endabrechnung:
Allgemein: Die Endabrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich aller zusätzlichen Beträge, die aufgrund zusätzlicher Dienstleistungen des Hotels für den Kunden und/oder deren Begleitpersonen entstanden sind. Das Hotel kann eine Mahngebühr von CHF 10.00 für jede Mahnung erheben. Das Recht zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Hotels ist ausgeschlossen.
Einzelreisen: Die Endabrechnung ist spätestens bei der Abreise am Abreisetag in bar oder mit akzeptierter Kreditkarte in Schweizer Franken zu bezahlen, sofern nicht anders vereinbart.
Gruppenreisen/Veranstaltungen: Ohne andere Vereinbarung wird das Hotel die entstandenen Kosten nach der Veranstaltung oder Vereinbarung in Rechnung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Hotelrechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Wenn das Unternehmen des Kunden die Kosten des Aufenthalts übernimmt, gelten die gleichen Bedingungen wie für Veranstaltungen.
9. Rücktritt des Hotels:
Bis einschließlich 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Kunden kann das Hotel ohne Kostenfolgen für das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, aus einem gerechtfertigten Grund jederzeit durch eine sofortige einseitige und schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Gerechtfertigte Gründe sind beispielsweise:
Vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird nicht innerhalb der vom Hotel gesetzten Frist geleistet.
Höhere Gewalt oder andere Umstände, die nicht dem Hotel zuzurechnen sind und die Erfüllung des Vertrags objektiv unmöglich machen.
Reservierung oder Nutzung von Zimmern oder Räumen unter irreführenden oder falschen Angaben, z.B. bezüglich der Identität des Kunden oder des Verwendungszwecks oder Aufenthalts.
Umstände, die dem Hotel einen gerechtfertigten Grund geben, anzunehmen, dass die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen den reibungslosen Betrieb des Geschäfts, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder den Ruf des Hotels beeinträchtigen könnte.
Kundeninsolvenz (Zwangsvollstreckung oder fruchtlose Pfändung) oder Zahlungseinstellung.
Umstände, bei denen der Zweck oder Grund für den Aufenthalt illegal ist.
Im Falle eines Rücktritts des Hotels aus den vorgenannten Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Vergütung für die gebuchten Dienstleistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Stornierung der Reservierung / Stornogebühren:
Stornierung:
Die Stornierung der Reservierungsvereinbarung muss dem Hotel vom Kunden so früh wie möglich mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne Zustimmung muss der vereinbarte Preis gezahlt werden, auch wenn der Gast die vertraglichen Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt.
Stornogebühren für Veranstaltungen oder Gruppenreisen:
Wenn die Stornierung der Gruppenreise oder Veranstaltung bis zu 31 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, erhebt das Hotel keine Stornogebühren. Andernfalls, unabhängig vom Grund der Stornierung, werden folgende Stornogebühren erhoben:
50% der reservierten Dienstleistungen bei einer Stornierung zwischen 30 und 16 Tagen vor dem Veranstaltungs- oder Ankunftsdatum,
75% der reservierten Dienstleistungen bei einer Stornierung zwischen 15 und 8 Tagen vor dem Veranstaltungs- oder Ankunftsdatum,
100% der reservierten Dienstleistungen bei einer Stornierung zwischen 7 und 0 Tagen vor dem Veranstaltungs- oder Ankunftsdatum sowie bei Nichterscheinen.
Stornogebühren für Einzelreisen:
Wenn die Stornierung der Reservierungsvereinbarung bis 12:00 Uhr am Ankunftstag erfolgt, werden keine Stornogebühren erhoben. Andernfalls, unabhängig vom Grund der Stornierung, werden folgende Stornogebühren erhoben:
50% der reservierten Dienstleistungen bei einer Stornierung zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr am Ankunftstag,
100% der reservierten Dienstleistungen bei einer Stornierung nach 18:00 Uhr am Ankunftstag sowie bei Nichterscheinen.
Minderung der Schäden:
Das Hotel bemüht sich, die nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowohl für stornierte Einzel- als auch Gruppenreservierungen an andere Parteien weiterzuvermitteln. Wenn das Hotel die stornierten Dienstleistungen innerhalb der vereinbarten Frist an Dritte bereitstellen kann, wird die Stornogebühr des Kunden um den Betrag reduziert, den diese Dritten für die stornierten Dienstleistungen zahlen.
11. Haftung:
Haftung des Hotels:
Das Hotel beschränkt seine Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für die Haftung unabhängig von Verschulden und haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Beweislast liegt beim Kunden. Wenn Wertgegenstände (Schmuck usw.), Bargeld oder Wertpapiere nicht zur Aufbewahrung an das Hotel übergeben werden, ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
Wenn Schäden nicht sofort nach Entdeckung dem Hotel gemeldet werden, verfallen die Ansprüche des Kunden. Das Hotel haftet unter keinem rechtlichen Titel für Dienstleistungen, die es lediglich an den Kunden vermittelt hat. Das Hotel lehnt jegliche Haftung für Diebstahl und Schäden an Materialien ab, die vom Kunden, Veranstalter, Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebracht wurden.
Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet dem Hotel für alle Schäden und Verluste, die von ihm, Begleitpersonen, Assistenten oder Veranstaltungsteilnehmern verursacht werden, ohne dass das Hotel ein Verschulden des Kunden nachweisen muss. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung und Rückgabe aller technischen Hilfsmittel/Einrichtungen, die vom Hotel oder durch Dritte in seinem Auftrag bereitgestellt werden, und haftet für Schäden und Verluste. Der Kunde haftet für Dienstleistungen und Aufwendungen, die dem Hotel im Zusammenhang mit Dritten entstehen.
Haftung Dritter:
Wenn ein Dritter die Buchung für den Gast vornimmt, haften sie gemeinsam mit dem Gast als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Unabhängig davon ist jeder Auftraggeber verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.
12. Weitere Bestimmungen:
Öffentlichkeit:
Werbung in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet usw.), die auf die Veranstaltung im Hotel verweist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Ausgangssperre:
Abendverlängerungen der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel möglich. Wenn die reservierte Veranstaltung voraussichtlich die gesetzliche Schließzeit (Ausgangssperre) überschreitet, muss der Kunde das Hotel so früh wie möglich (aber unbedingt vor Beginn der Veranstaltung) kontaktieren, damit die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden können. Die Abendverlängerung der Veranstaltung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Die im Zusammenhang mit der Genehmigung anfallenden Kosten sowie die Genehmigungsgebühren sind vom Veranstalter zu tragen und werden ihm in Rechnung gestellt.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Für alle Verträge, Reservierungen, etwaige Zusatzvereinbarungen sowie allgemeine Bedingungen gilt ausschließlich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Der Erfüllungsort und Zahlungsort ist Basel-Stadt.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Basel-Stadt.
Dezember 2020