AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Zimmerreservationen STEINENSCHANZE Charming City & Garden Hotel, Basel
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden (nachfolgend: Kunde) und dem STEINENSCHANZE Charming City & Garden Hotel Basel (nachfolgend: Hotel), welches im Eigentum des Vereins COMPAGNA Basel steht.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen AGB des Hotels. Individualabreden zwischen Kunde und Hotel gehen den AGB vor. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind wegbedungen. Verweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung.
2. Definitionen:
Gruppen/Gruppenreisen: Gruppen oder Gruppenreisen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen ab 10 Personen.
Einzelreisen: Einzelreisen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit weniger als 10 Personen.
Schriftliche (Rück)Bestätigung: Als schriftliche (Rück)Bestätigungen gelten auch E-mailnachrichten.
3. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand:
Der Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden kommt erst zustande, wenn die Reservationsvereinbarung durch das Hotel schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt wurde. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst mit schriftlicher Rückbestätigung verbindlich. Meldet der Kunde weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Eine Reservierung, welche erst am Tag der Anreise erfolgt, ist erst im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Die konkreten Leistungen richten sich nach der individuellen Reservationsbestätigung resp. dem Vertrag.
4. Optionen:
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel ohne weitere Mitteilung wieder frei über sämtliche Räume oder Leistungen verfügen., vorausgesetzt, es liegt dem Hotel keine gegenseitige unterschriebene Auftragsbestätigung vor.
5. An und Abreisebestimmungen bei Hotelzimmern:
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Kunden das Recht und die Pflicht zu, die gemieteten Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr zu benutzen und die Zimmer am Abreisetag bis spätestens um 12.00 Uhr wieder freizumachen.
Das Hotel ist berechtigt, 80% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Das Hotel kann über reservierte Hotelzimmer die am Anreisetag nicht bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden, wieder frei verfügen. Dies gilt nicht, sofern schriftlich und telefonisch eine spätere Anreise vereinbart wurde und die Reservation mit einer Kreditkartennummer oder einer Vorauszahlung garantiert ist. Eine Garantie für eine spätere Anreise kann auch durch die Firma, welche Reservation gebucht hat, erfolgen. In diesem Fall muss eine genaue Adresse bekannt gegeben werden.
6. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen und Gruppenreisen:
Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl von Veranstaltungen und Gruppenreisen möglichst frühzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor dem Termin resp. Anreisedatum mitzuteilen. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten (gegenüber der als endgültig gemeldeten Anzahl), werden mit maximal 5% berücksichtigt. Darüberhinausgehende Abweichungen nach unten, können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Kunden.
7. Preise:
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.
Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Die Umrechnung in die Währung des Kunden dient nur zur Information und hat keine vertragliche Wirkung. Etwaig anfallende Kosten in Zusammenhang mit der Umstellung von der Währung des Hotels auf die des Kunden (Wechselkurs, Bankgebühren) gehen zu Lasten des Kunden.
Die angegebenen Preise gelten, sofern nicht anderweitig angegeben (Pakete), pro Zimmer oder Service für die vorab ausgewählte Anzahl an Personen und Daten. Sofern nicht im Tarif enthalten oder nicht speziell bei der Reservierung etwas anderes ausgewählt wurde, sind die zusätzlichen Leistungen (Frühstück, Halbpension, Vollpension usw.) vor Ort zu zahlen.
8. Zahlungspflicht:
Vorauszahlungen:
Das Hotel ist berechtigt, im Umfang der Reservationsvereinbarung eine Vorauszahlung zu verlangen. Erfolgt eine Anzahlung, ist diese als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 9 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Kunden zu.
Schlussrechnung:
Allgemeines: Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Kunden und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 10.00 erheben. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
Einzelreisen: Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Checkouts am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.
Gruppenreisen/Veranstaltungen: Ohne andere Vereinbarung stellt das Hotel die entstandenen Aufwendungen im Anschluss an die Veranstaltung bzw. das Arrangement in Rechnung. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen des Hotels innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
Bezahlt das Unternehmen des Kunden die Kosten des Aufenthaltes, so gelten die gleichen Bedingungen wie bei Veranstaltungen.
9. Rücktritt durch das Hotel:
Bis und mit 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Kunden kann das Hotel ohne Kostenfolge für das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
− Eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet.
− Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen.
− Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Kunden oder des Gebrauchs oder des Aufenthaltszweckes, gebucht oder genutzt werden.
− Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann.
− Der Kunde zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat.
− Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung des Kunden für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Annullierung der Reservation / Annullationsgebühren:
Annullierung:
Die Stornierung der Reservationsvereinbarung muss dem Hotel durch den Kunden möglichst frühzeitig mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne Zustimmung ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Annullationsgebühren bei Veranstaltungen oder Gruppenreisen:
Erfolgt die Absage der Gruppenreise oder der Veranstaltung bis zu 31 Tagen vor dem Anlass, so werden vom Hotel keine Annullierungsgebühren erhoben. Ansonsten werden unabhängig des Stornierungsgrundes die folgenden Annullierungsgebühren verrechnet:
− 50 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung zwischen 30 und 16 Tagen vor der Veranstaltung oder dem Anreisetag,
− 75 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung zwischen 15 und 8 Tagen vor der Veranstaltung oder dem Anreisetag,
− 100 % der reservierten Leistungen bei einer zwischen 7 und 0 Tagen vor der Veranstaltung oder dem Anreisetag sowie bei einem Nichterscheinen («no show»).
Annullationsgebühren bei Einzelreisen:
Erfolgt die Annullierung der Reservationsvereinbarung bis und mit 12.00 Uhr am Anreisetag, werden keine Annullierungsgebühren erhoben. Ansonsten werden unabhängig des Stornierungsgrundes die folgenden Annullierungsgebühren verrechnet:
− 50 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr am Anreisetag,
− 100 % der reservierten Leistungen bei einer Stornierung ab 18.00 Uhr am Anreisetag sowie bei einem «no show».
Schadenminderung:
Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
11. Haftung:
Haftung des Hotels:
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für verschuldensunabhängige Haftung weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Kunden unter. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Kunden lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch den Kunden, Veranstalter, Referenten, von Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Materials ab.
Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter/innen, Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer/innen versursacht
werden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Der Kunde ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Kunde haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Haftung von Dritten:
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
12. Weitere Bestimmungen:
Öffentlichkeit:
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, usw.) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Polizeistunde:
Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind nur in vorheriger Abstimmung mit dem Hotel möglich. Wird bei der reservierten Veranstaltung die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde so frühzeitig als möglich (zwingend aber vor Beginn der Veranstaltung) an das Hotel zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden könne. Die abendliche Verlängerung der Veranstaltung ist nur bei Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen möglich. Die in Zusammenhang mit der Einholung der Bewilligung entstandenen Kosten sowie die Bewilligungsgebühren sind vom Veranstalter zu bezahlen und werden diesem in Rechnung gestellt.
13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand:
Für alle Vertrags, Reservations, allfällige Zusatzvereinbarungen sowie allgemeinen Bedingung gelangt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts zur Anwendung. Erfüllungs und Zahlungsort ist BaselStadt.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist BaselStadt.
Dezember 2020